8.4 Rechtsgrundlagen

Erläuterung für Nutzer:innen

An dieser Stelle ist auf die bereits benannten Rechtsgrundlagen zu verweisen. Eine Wiederholung der vollständigen Begründungen ist nicht erforderlich, aber es sollte nachvollziehbar sein, welche Rechtsgrundlage für welche Datenkategorie maßgeblich ist.

Textbeispiele/-bausteine

Die Rechtsgrundlagen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Projekt [Projektname] sind umfassend in Kapitel 7 „Rechtmäßigkeit“ dargelegt. Dort werden die einschlägigen Artikel der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. f; Art. 89), der § 27 BDSG sowie Art. 40 DSA i.V.m. dem Delegierten Rechtsakt benannt und ausführlich begründet. Eine gesonderte Wiederholung an dieser Stelle ist daher nicht erforderlich.

[Hinweis: Falls Sie für bestimmte Datenfelder oder Teilvorhaben abweichende Rechtsgrundlagen in Anspruch nehmen (z. B. Einwilligungen für ergänzende Befragungen, andere Rechtsgrundlagen für administrative Begleitdaten), dokumentieren Sie dies gesondert in einer ergänzenden Tabelle. Achten Sie darauf, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten ( Art. 9 DSGVO ) stets durch § 27 Abs. 1 BDSG gedeckt sein müssen.]