11.4 Manuelle Löschanträge

Erläuterung für Nutzer:innen

Auch wenn keine automatische Löschung erfolgt, bleibt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO grundsätzlich bestehen. Betroffene Personen können einen Löschantrag stellen; dieser ist im Einzelfall zu prüfen. Wissenschaftliche Gründe können einer Löschung entgegenstehen, aber die Prüfung muss dokumentiert und transparent sein. Alternativ zur Löschung kann eine Sperrung oder Markierung erfolgen.

Textbeispiele/-bausteine

  • Einzelpersonen können über die zentrale Projektadresse [E-Mail-Adresse] einen Löschantrag stellen.
  • Anfragen werden gemäß Art. 17 DSGVO im Einzelfall geprüft. Eine tatsächliche Löschung erfolgt nur, wenn keine wissenschaftlichen, dokumentationsbezogenen oder sicherheitsrelevanten Gründe dagegensprechen.
  • In begründeten Fällen kann alternativ eine Sperrung oder logische Entfernung der betreffenden Datensätze innerhalb der Analyseumgebung erfolgen.

[Hier ggf. konkretisieren: Dokumentieren Sie Ihr internes Verfahren zur Bearbeitung von Löschanträgen (Zuständigkeiten, Dokumentation der Entscheidung, etc.).]