13.4 Kooperation mit Partnerinstitutionen

Erläuterung für Nutzer:innen

Hier sind Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen darzustellen. Entscheidend ist, dass bei der Weitergabe von Forschungsdaten an Partner die gleichen datenschutzrechtlichen Standards gelten wie innerhalb des eigenen Projekts. Rohdaten sollten nicht weitergegeben werden; wenn doch, muss dies durch einen AVV oder eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO abgesichert sein.

Textbeispiele/-bausteine

In Einzelfällen bestehen [keine/temporäre/dauerhafte] Kooperationen mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen (z. B. [Name der Partner]). Diese erfolgen:

  • ausschließlich auf Basis vorab geschlossener, datenschutzkonformer AV-Verträge oder Vereinbarungen nach Art. 26 DSGVO;
  • nur unter Verwendung zuvor extrahierter, aggregierter oder pseudonymisierter Daten;
  • unter klarer Zweckbindung und ohne Weitergabe sensibler Rohdaten.

[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie konkrete Kooperationspartner, Art der Kooperation (z. B. methodische Beratung, gemeinsame Datenauswertung, Publikation) und die vereinbarten Datenschutzstandards.]