Hier sind Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen darzustellen. Entscheidend ist, dass bei der Weitergabe von Forschungsdaten an Partner die gleichen datenschutzrechtlichen Standards gelten wie innerhalb des eigenen Projekts. Rohdaten sollten nicht weitergegeben werden; wenn doch, muss dies durch einen AVV oder eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO abgesichert sein.
In Einzelfällen bestehen [keine/temporäre/dauerhafte] Kooperationen mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen (z. B. [Name der Partner]). Diese erfolgen:
[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie konkrete Kooperationspartner, Art der Kooperation (z. B. methodische Beratung, gemeinsame Datenauswertung, Publikation) und die vereinbarten Datenschutzstandards.]