13.3 Keine Cloud-Dienste / keine Fernwartung

Erläuterung für Nutzer:innen

Hier ist darzustellen, ob Cloud-Dienste oder Fernwartung eingesetzt werden. Beides hat datenschutzrechtliche Implikationen: Cloud-Dienste erfordern in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; Fernwartung erfordert Zugriffskontrollen und Protokollierung. Viele universitäre Einrichtungen verzichten aus Sicherheitsgründen auf beides oder beschränken es strikt.

Textbeispiele/-bausteine

  • Im Projekt [Projektname] werden [keine Cloud-Dienste eingesetzt/folgende Cloud-Dienste eingesetzt: [Liste mit Anbieter, Zweck, Datenkategorien]].
  • Die gesamte Datenverarbeitung findet [innerhalb einer lokal betriebenen Infrastruktur/im universitären Rechenzentrum/in einer hybriden Umgebung] statt.
  • Es findet [keine externe Fernwartung / eine Fernwartung unter folgenden Bedingungen] von Systemen oder Datenbankinstanzen statt.
  • Wartung und Betrieb erfolgen [ausschließlich durch autorisierte Projektmitarbeitende vor Ort/auch durch externe Dienstleister unter AVV].

[Hier ggf. konkretisieren: Falls Sie Cloud-Dienste nutzen, dokumentieren Sie diese umfassend: Anbieter, Serverstandort, Vertragstyp, Zertifizierungen. Falls Fernwartung durch externe IT-Dienstleister erfolgt, beschreiben Sie die Absicherung (z. B. zeitlich begrenzte Zugänge, Protokollierung aller Fernwartungsaktivitäten).]