Hier ist darzustellen, ob Cloud-Dienste oder Fernwartung eingesetzt werden. Beides hat datenschutzrechtliche Implikationen: Cloud-Dienste erfordern in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; Fernwartung erfordert Zugriffskontrollen und Protokollierung. Viele universitäre Einrichtungen verzichten aus Sicherheitsgründen auf beides oder beschränken es strikt.
[Hier ggf. konkretisieren: Falls Sie Cloud-Dienste nutzen, dokumentieren Sie diese umfassend: Anbieter, Serverstandort, Vertragstyp, Zertifizierungen. Falls Fernwartung durch externe IT-Dienstleister erfolgt, beschreiben Sie die Absicherung (z. B. zeitlich begrenzte Zugänge, Protokollierung aller Fernwartungsaktivitäten).]