An dieser Stelle ist die Provenienz jedes Datenfelds nachzuweisen. Die Herkunft bestimmt maßgeblich die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Die Daten stammen aus offiziell dokumentierten, öffentlichen API-Schnittstellen Sozialer Medien (z. B. [Plattformen und APIs nennen]) oder Mechanismen des DSA. Es handelt sich ausschließlich um Inhalte, die von den jeweiligen Nutzer:innen freiwillig öffentlich bereitgestellt wurden und ohne Authentifizierung zugänglich sind. Die Datenerhebung erfolgt plattformkonform, im Einklang mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen oder über datenschutzkonforme Zugänge gemäß Art. 40 DSA.
Einzelne Inhalte von verifizierten bzw. prominenten Nutzer:innen können personenbeziehbar sein. Diese werden als Teil des öffentlichen Diskurses behandelt (vgl. Erwägungsgrund 153 DSGVO, Meinungsfreiheit und Forschungsausnahme).
[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie für jede Datenquelle die konkrete Form des Datenzugangs und den Zeitraum der Erhebung. Falls Sie Daten aus mehreren Quellen zusammenführen (z. B. Social-Media-Daten mit Wahlresultaten oder Demografiedaten), dokumentieren Sie dies und prüfen Sie, ob durch die Verknüpfung neue personenbezogene Profile entstehen.]