Hier ist darzustellen, ob personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden und wie dies kontrolliert wird. Ein Auftragsverarbeiter ist jemand, der im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 28 DSGVO). API-Anbieter oder Plattformbetreiber gelten in der Regel nicht als Auftragsverarbeiter, da sie eigenständig über die Daten verfügen.
Es bestehen [keine externen Auftragsverarbeiter/folgende externe Auftragsverarbeiter] im Sinne von Art. 28 DSGVO.
[Hier ggf. konkretisieren: Falls Sie Auftragsverarbeiter einsetzen (z. B. Cloud-Hosting-Anbieter, externe IT-Dienstleister, Transkriptionsdienste), dokumentieren Sie diese hier ausführlich. Listen Sie auf: Name des Dienstleisters, verarbeitete Datenkategorien, Vertragsdatum, geprüfte Garantien (z. B. AVV nach Art. 28 DSGVO , EU-Standardvertragsklauseln). Verweisen Sie auf das Verzeichnis von Auftragsverarbeitungstätigkeiten Ihrer Einrichtung.]