An dieser Stelle ist darzustellen, von welchen externen Quellen die Forschungsdaten stammen und auf welchem Wege der Zugriff erfolgt. Zu beschreiben sind die genutzten Plattformen, die Art der Schnittstellen (APIs) sowie ggf. besondere rechtliche Zugangsmechanismen (z. B. nach dem DSA). Relevant ist ferner die technische Abgrenzung: Es sollte klar werden, dass keine dauerhafte technische Kopplung oder bidirektionale Datenübertragung mit den Plattformbetreibern besteht. Sozialwissenschaftler:innen sollten diesen Abschnitt mit den API-Dokumentationen der Plattformen und ggf. ihrer IT-Abteilung abstimmen.
Die primären Eingangsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Sozialen Netzwerken [Plattformen nennen]. Die Datenbeschaffung erfolgt über [z. B. standardisierte Schnittstellen (APIs), bereitgestellte Datenzugänge oder andere rechtlich zulässige Zugriffsmöglichkeiten]. Sofern einschlägig, können auch speziell geregelte Zugangsmechanismen auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben genutzt werden [z. B. Datenzugänge für Forschungszwecke gemäß einschlägiger Regulierung].
Der Datenabruf erfolgt kontrolliert und dokumentiert. Es besteht keine dauerhafte technische Kopplung an externe Systeme und keine bidirektionale Integration. Der Zugriff ist auf den Abruf der für den jeweiligen Forschungszweck erforderlichen Daten beschränkt.
[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie die konkret genutzten Datenzugänge. Falls Sie mehrere Plattformen nutzen, listen Sie diese auf. Prüfen Sie, ob für Ihre Plattformen spezifische Nutzungsbedingungen oder akademische Zugangsprogramme gelten, die hier referenziert werden sollten. Dokumentieren Sie auch, ob der Zugang über institutionelle Schlüssel oder persönliche Entwickleraccounts erfolgt. Notieren Sie den Zeitpunkt der Bewilligung des Datenzugangs, Änderungen von Plattformseite (wie zugesprochene Daten, aber auch Filteroptionen etc.]