7.1 Einwilligungserklärung

Erläuterung für Nutzer:innen

An dieser Stelle ist darzustellen, ob und ggf. in welchen Fällen eine Einverständniserklärung der betroffenen Personen eingeholt wird. Bei der Verarbeitung öffentlicher Social-Media-Daten ist eine Einwilligung in der Regel weder praktikabel noch rechtlich erforderlich, da andere Rechtsgrundlagen greifen. Sofern Ihr Projekt jedoch neben öffentlichen Daten auch geschlossene Gruppen, Interviews oder Experimente umfasst, müssen Sie dies gesondert dokumentieren.

Textbeispiele/-bausteine

Im Projekt [Projektname] erfolgt [keine Einholung individueller Einwilligungen/die Einholung von Einwilligungen in folgenden Bereichen: [spezifizieren]] betroffener Personen, da [ausschließlich öffentlich zugängliche Inhalte aus Sozialen Netzwerken verarbeitet werden, die von den Nutzer:innen freiwillig öffentlich bereitgestellt wurden/andere Rechtsgrundlagen greifen].

Eine ausdrückliche Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist [nicht erforderlich/nur für folgende Teilvorhaben erforderlich], da die Verarbeitung auf anderen gesetzlich vorgesehenen Erlaubnistatbeständen beruht (siehe Kapitel 7.2).

[Hier ggf. konkretisieren: Falls Sie in Ihrem Projekt neben öffentlichen Daten auch Einwilligungen erheben (z. B. für Interviews, geschlossene Gruppen, Experimente, Befragungen), dokumentieren Sie dies gesondert. Beschreiben Sie, wie die Einwilligung eingeholt wird (Schriftform, elektronisch, Audio, Click-Through), wie Widerrufe bearbeitet werden und wie die Einwilligungen archiviert sind. Achten Sie auf die Anforderungen an die freiwillige, informierte und unmissverständliche Einwilligung nach Art. 7 DSGVO .]