2.2 Interne Infrastruktur und Subsysteme

Erläuterung für Nutzer:innen

An dieser Stelle ist die technische Einbettung des Verfahrens in die IT-Landschaft der Einrichtung darzustellen. Zu beschreiben sind die verwendeten Teilsysteme, deren Funktion im Forschungsprozess sowie deren Verhältnis zueinander. Für Sozialwissenschaftler:innen ohne spezifische IT-Vorkenntnisse sollte dieser Abschnitt in Abstimmung mit der lokalen IT-Abteilung oder dem Rechenzentrum verfasst werden. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, an welcher Stelle der institutionellen Infrastruktur die Datenverarbeitung stattfindet.

Textbeispiele/-bausteine

Die technische Infrastruktur umfasst mehrere lose gekoppelte Teilsysteme, die gemeinsam die Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und -darstellung ermöglichen:

  • Verarbeitungssysteme
    Zentrale Einheit für die Durchführung von Analysen und automatisierten Verarbeitungsschritten
  • Datenbanksystem
    Speicherung der erhobenen Rohdaten, verarbeiteten Daten und Zwischenergebnisse
  • Monitoring- und Logging-Systeme
    Technische Überwachung der Systeme zur Erkennung von Störungen oder unautorisierten Zugriffsversuchen
  • Bereitstellungs- und Anwendungssysteme
    Systeme zur internen oder externen Bereitstellung von Verarbeitungsergebnissen, z. B. über Webanwendungen oder andere Schnittstellen
  • Unterstützende Systeme für Entwicklung und Zusammenarbeit
    Werkzeuge zur Versionsverwaltung, Dokumentation und internen Kommunikation innerhalb des Projektkontexts

[Hier ggf. konkretisieren: Beschreiben Sie (u. U. in Abstimmung mit Ihrer IT-Abteilung) die konkret eingesetzte Infrastruktur. Nennen Sie dabei, ob die Systeme lokal, im universitären Rechenzentrum oder in einer Cloud betrieben werden. Falls Sie Cloud-Dienste nutzen, sind zusätzliche Angaben zum Auftragsverarbeitungsvertrag und zum Standort der Server erforderlich (vgl. Kapitel 13 ). Zeichnen Sie ggf. ein vereinfachtes Diagramm der Systemarchitektur und verweisen Sie auf die System- und Netzwerkdokumentation (vgl. Kapitel 1.1.2 ).]