Eine Besonderheit der Social-Media-Forschung besteht darin, dass personenbezogene Daten automatisiert über externe Schnittstellen (APIs) von Drittplattformen abgerufen werden können. Datenschutzrechtlich ist hier zu klären, dass die Plattformbetreiber keine Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO sind, sondern eigenständig für ihre Daten verantwortlich bleiben.
Eine Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass personenbezogene Daten automatisiert über externe Schnittstellen (APIs) von Drittplattformen wie [benennen] abgerufen werden. Diese Datenzugriffe erfolgen:
Es besteht keine systemtechnische Kopplung an die Plattformen. Vielmehr handelt es sich um ein kontrolliertes Pull-Verfahren, das vollständig durch [Projektname] gesteuert wird.
[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie die konkret genutzten APIs und deren Versionen. Beschreiben Sie, ob der Abruf über eigene Entwickleraccounts, institutionelle API-Schlüssel oder akademische Zugangsprogramme erfolgt. Falls Sie Webscraping einsetzen, dokumentieren Sie dies gesondert.]