An dieser Stelle ist darzulegen, ob und unter welchen Bedingungen im Projekt entwickelte Methoden, Skripte, Datenmodelle oder Analysepipelines in anderen Forschungskontexten genutzt werden können. Die Frage des Transfers von o. g. betrifft sowohl andere Forschungsprojekte als auch neue Fragestellungen im bestehenden Projekt. Datenschutzrechtlich zentral ist hierbei die Einhaltung der Zweckbindung sowie die Frage, ob für eine Zweitnutzung eine neue Rechtsgrundlage oder ein gesonderter Vertrag erforderlich ist. Auch wenn eine Weiterverwendung methodisch erwünscht ist, darf dies nicht zu einer undokumentierten Datenweitergabe führen.
Die im Projekt entwickelten Analyseverfahren, Skripte und Datenmodelle sind bewusst modular und dokumentiert aufgebaut, um einen methodischen Transfer in andere wissenschaftliche Kontexte zu ermöglichen. Eine automatisierte oder systemgebundene Übergabe an andere Verfahren erfolgt jedoch nicht.
Jede Weiterverwendung außerhalb des ursprünglichen Forschungszwecks erfordert:
Die Übernahme personenbezogener Daten in andere Projekte erfolgt nur, sofern hierfür eine eigenständige Rechtsgrundlage besteht und geeignete Schutzmaßnahmen sichergestellt sind.
[Hier ggf. konkretisieren: Falls Sie bereits wissen, dass Ihre Methodik für Folgeprojekte oder Kooperationspartner relevant ist, können Sie diesen Aspekt ausführen. Dokumentieren Sie, welche Komponenten portabel sind (z. B. Python-Skripte, R-Pakete, Docker-Container) und wo diese hinterlegt sind (z. B. in einem internen Git-Repository). Falls eine öffentliche Bereitstellung von Code oder Methoden geplant ist (Open Science), prüfen Sie, ob hierdurch Rückschlüsse auf personenbezogene Daten möglich sind.]