An dieser Stelle ist zu dokumentieren, welche konkreten Datenfelder verarbeitet werden, welchem Schutzbedarf sie unterliegen und warum ihre Verarbeitung für das Forschungsvorhaben erforderlich ist. Der Datenfeldkatalog dient der Umsetzung des Grundsatzes der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und ist zugleich Pflichtbestandteil des Verfahrensverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO.
Im Rahmen des Forschungsprojekts [Projektname] werden öffentlich zugängliche Inhalte aus Sozialen Medien verarbeitet, um gesellschaftlich relevante Kommunikationsprozesse wissenschaftlich zu analysieren. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich über [Wege nennen, Plattformen nennen]. Der nachfolgende Datenfeldkatalog dokumentiert Art, Umfang und Schutzbedarf der verarbeiteten Informationen.