An dieser Stelle sind Besonderheiten des Verfahrens darzustellen, die in anderen Kapiteln nicht oder nur am Rande behandelt werden. Dazu gehört insbesondere der automatisierte Abruf von Daten, die datenschutzrechtliche Einordnung dieses Abrufs, die Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit Plattformbetreibern, der Einsatz von Cloud-Diensten oder Fernwartung sowie Kooperationen mit Partnerinstitutionen.
Im Projekt [Projektname] bestehen [keine klassischen Auftragsverarbeitungsverhältnisse/folgende Auftragsverarbeitungsverhältnisse] im Sinne des Art. 28 DSGVO. Es erfolgt [keine Weitergabe/eine begrenzte Weitergabe] personenbezogener Daten an externe Dienstleister oder Cloud-Dienste, die im Auftrag der [Einrichtung] tätig wären.