Hier sind die Strategien zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit und -integrität darzustellen. Zu beschreiben sind Backup-Rhythmen, Speicherorte und die Frage, ob und wie Redundanzen realisiert sind. Datenschutzrechtlich zentral ist die klare Regelung, dass Backups nicht auf persönlichen Endgeräten, mobilen Speichermedien oder nicht zugangsbeschränkten Netzlaufwerken abgelegt werden.
Die Datensicherung erfolgt gemäß dem dokumentierten Datensicherungskonzept (vgl. Kapitel 1.1.2). Es ist ein mehrstufiges Backup-System implementiert, das [tägliche / stündliche / wöchentliche] Sicherungen beinhaltet.
Folgende Merkmale sind gewährleistet:
[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie die konkrete Backup-Häufigkeit, den Speicherort (physisch oder logisch) und die Aufbewahrungsfrist. Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung zentrale Backup-Services anbietet, auf die Sie zurückgreifen können. Dokumentieren Sie, wer für die Überwachung der Backups zuständig ist und in welchem Intervall die Wiederherstellung getestet wird.]