4.4 Datensicherung und Redundanz

Erläuterung für Nutzer/innen

Hier sind die Strategien zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit und -integrität darzustellen. Zu beschreiben sind Backup-Rhythmen, Speicherorte und die Frage, ob und wie Redundanzen realisiert sind. Datenschutzrechtlich zentral ist die klare Regelung, dass Backups nicht auf persönlichen Endgeräten, mobilen Speichermedien oder nicht zugangsbeschränkten Netzlaufwerken abgelegt werden.

Textbeispiele/-bausteine

Die Datensicherung erfolgt gemäß dem dokumentierten Datensicherungskonzept (vgl. Kapitel 1.1.2). Es ist ein mehrstufiges Backup-System implementiert, das [tägliche / stündliche / wöchentliche] Sicherungen beinhaltet.

Folgende Merkmale sind gewährleistet:

  • Snapshots / Konfigurationssicherungen: Sicherung der Systemkonfiguration und Infrastrukturbeschreibungen, um eine vollständige Rekonstruierbarkeit zu gewährleisten.
  • Sicherung der Datenhaltung: Regelmäßige Backups der Datenbanken, Anwendungen und Verarbeitungsergebnisse.
  • Keine Nutzung externer oder mobiler Speichermedien: Backups werden ausschließlich in der [institutionellen Infrastruktur / dem Rechenzentrum / dem definierten Speichersystem] gehalten.
  • Redundanz: Die Daten werden [in einem Cluster mit mehreren Knoten / auf unterschiedlichen physischen Speichern / an einem zweiten Standort] vorgehalten.

[Hier ggf. konkretisieren: Nennen Sie die konkrete Backup-Häufigkeit, den Speicherort (physisch oder logisch) und die Aufbewahrungsfrist. Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung zentrale Backup-Services anbietet, auf die Sie zurückgreifen können. Dokumentieren Sie, wer für die Überwachung der Backups zuständig ist und in welchem Intervall die Wiederherstellung getestet wird.]