Objekte, die sich in digitaler Langzeitarchivierung befinden, werden in der Regel auch in Bibliothekskatalogen nachgewiesen. Manche Objekte befinden sich in Repositorien und sind für die dLZA vorgesehen, werden aber noch für einen Zugriff über das Internet angeboten. Wie können Nutzende herausfinden, ob Forschungsdaten langzeitarchiviert oder zumindest dafür vorgesehen sind?
In Bibliothekssystemen kann ein entsprechender Vermerk im Katalogeintrag hinterlegt werden. In einzelnen Fällen wird das bereits getan. Ein Beispiel hierfür ist der K10plus, einer der überregionalen Online-Katalog im deutschen Bibliotheksverbund. K10plus nutzt im MARC 21 Format for Bibliographic Data das Feld „583 - Action Note“ zur Anzeige solcher Langzeitarchivierungsinformationen.
In der „MARC 21“-Ansicht im Feld „583“ des vorgestellten Beispiels findet man folgende Zeile:
583 1 $a Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet $2 pdager $5 DE-14
Hier zeigt zunächst die „1
“ an, dass die Daten öffentlich sind. Weiterhin wird im Subfeld Code „$a
“ festgehalten, dass die „Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
“ ist, was laut „$2
“ auf den normierten Begriff entsprechend der deutschsprachigen „Dokumentation von Bestandsschutzmaßnahmen in MARC 583 Unterfeld $a – Terminologieliste“ formuliert ist. Alternativ sind hier auch die Hinweise „Archivierung/Langzeitarchivierung geplant
“ oder „Archivierung/Langzeitarchivierung nicht möglich
“ möglich. Der Code „$5
“ verweist auf die ISIL-Nummer der archivierenden Einrichtung, in diesem Fall steht „DE-14
“ für die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB).
Auch andere Bibliotheksverbünde oder Datenbanken bieten entsprechende Informationen, beispielsweise die Zeitschriftendatenbank (ZDB).
Bisher werden Informationen zur Langzeitarchivierung noch nicht systematisch in bibliothekarischen Nachweisinstrumenten vorgehalten. Für Nutzende ist es daher schwierig, herauszufinden, ob ein digitales Objekt für eine Langzeitarchivierung vorgesehen oder bereits langzeitarchiviert ist. In der Regel ist eine direkte Suche nach dieser Information über Benutzerschnittstellen von Katalogsystemen für Nutzende nicht möglich.
Eine zumindest deutschlandweit einheitliche Aufnahme von Hinweisen zur digitalen Langzeitarchivierung in den Katalogen wäre ebenso wünschenswert wie die Möglichkeit einer Suchoption auf Nutzendenseite.