Die langfristige Bewahrung und zuverlässige Verfügbarkeit von digitalen Kulturgütern ist eine der Kernaufgaben von NFDI4Culture. Nur durch eine langfristige Sicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten können Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit gewährleistet und damit der Zugang für zukünftige Forschung ermöglicht werden. Maßgeblich dafür sind die FAIR-, CARE- und TRUST-Prinzipien (NFDI 2020; DFG 2016; →siehe Abschnitt Vertrauenswürdigkeit digitaler Langzeitarchive).
Schon in der Antragsphase von Forschungsprojekten müssen konkrete Absprachen im Hinblick auf eine geeignete Infrastruktur für die Datenarchivierung getroffen werden (DFG 2021). So verlangt beispielsweise die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von ihren Zuwendungsempfänger:innen in ihren „Empfehlungen für eine gute wissenschaftliche Praxis“:
„Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt.” (DFG 2022, S. 22).
Im Kontext der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) wird von „Forschungsdaten“ im weiteren Sinne gesprochen. Bisher existiert keine einheitliche Definition des Begriffs. In den „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ schlägt die DFG vor:
„Zu Forschungsdaten zählen u. a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben, die in der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, entwickelt oder ausgewertet werden. Methodische Testverfahren, wie Fragebögen, Software und Simulationen können ebenfalls zentrale Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung darstellen und sollten daher ebenfalls unter den Begriff Forschungsdaten gefasst werden.“ (DFG 2015, S. 1)
Innerhalb des DARIAH-DE Working Paper zum Forschungsdatenlebenszyklus erarbeitete das Autor:innen-Team diese Definition:
„Unter digitalen geistes- und kulturwissenschaftlichen Forschungsdaten werden innerhalb von DARIAH-DE all jene Quellen/Materialien und Ergebnisse verstanden, die im Kontext einer geistes- und kulturwissenschaftlichen Forschungsfrage gesammelt, erzeugt, beschrieben und/oder ausgewertet werden und in maschinenlesbarer Form zum Zwecke der Archivierung, Zitierbarkeit und zur weiteren Verarbeitung aufbewahrt werden können.“ (Puhl, et al. 2015, S. 14)
Im Kontext von NFDI4Culture wurde eine allgemein gehaltene Definition als Handreichung veröffentlicht.
Publikationen und die ihnen zugrunde liegenden Roh- bzw. Primärdaten werden innerhalb von NFDI als Forschungsdaten bezeichnet.
Sollen digitale Informationen wie Forschungsdaten langfristig sicher aufbewahrt werden, spricht man von digitaler Langzeitarchivierung (dLZA). Der wichtigste Standard für die elektronische Archivierung ist das Referenzmodell „Open Archival Information System“ (OAIS), das insbesondere für Archivbetreibende von Interesse ist.
In Deutschland existiert mit nestor ein überregionales Kompetenznetzwerk zur digitalen Langzeitarchivierung, das sich in seinen Publikationen und Arbeitsgruppen dem gesamten Spektrum der dLZA widmet.
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