Auch Metadaten zu audiovisuellen Materialien enthalten personenbezogene Daten, beispielsweise über die Mitwirkenden. Bei der Zugänglichkeit solcher Metadaten (beispielsweise über online zugängliche Datenbanken) ist daher auch der Datenschutz zu beachten.1
Bei professionellen Film- oder Fernsehproduktionen wird man davon ausgehen können, dass die Interessen an der Findbarkeit solcher Inhalte die Interessen der Betroffenen überwiegen. Denn solche Personenangaben waren meist bereits öffentlich, bevor die Inhalte ins Archiv kamen.
Anders sieht es hingegen bei privaten Aufnahmen oder solchen Aufnahmen aus , die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren – z. B. Probeaufnahmen. Hier überwiegen allgemeine Interessen der Öffentlichkeit häufig nicht die Interessen der Betroffenen. Allerdings können spezifische Interessen an der Auffindbarkeit überwiegen, beispielsweise für ein Archiv, das insoweit privilegiert ist, oder auch für die wissenschaftliche Nutzung. Hier kommt es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an.
1 Vgl. Klimpel, Paul: Handreichung Mediatheken der Darstellenden Kunst und Recht, mv:dk, 2022.