Ein Zeigen von audiovisuellen Medien im Universitätskontext ist nur dann überhaupt urheberrechtlich relevant, wenn es sich um eine öffentliche Vorführung handelt. Dies ist bei geschlossenen Seminaren oder Kursen – genau wie im schulischen Klassenverband – nicht der Fall. Dort können Filme von DVDs, Videokassetten oder anderen Bild- und Tonträgern wie auch Streaming-Inhalte wiedergegeben werden. Hingegen gelten Vorlesungen und allgemein zugängliche Vorträge als öffentlich. Hier bedarf es für die Vorführung einer Lizenz, sofern nicht die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Erlaubnisse einschlägig sind.