5.4. Fazit: Zulässigkeit nicht-öffentlicher Nutzung in Seminaren

Ein Zeigen von audiovisuellen Medien im Universitätskontext ist nur dann überhaupt urheberrechtlich relevant, wenn es sich um eine öffentliche Vorführung handelt. Dies ist bei geschlossenen Seminaren oder Kursen – genau wie im schulischen Klassenverband – nicht der Fall. Dort können Filme von DVDs, Videokassetten oder anderen Bild- und Tonträgern wie auch Streaming-Inhalte wiedergegeben werden. Hingegen gelten Vorlesungen und allgemein zugängliche Vorträge als öffentlich. Hier bedarf es für die Vorführung einer Lizenz, sofern nicht die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Erlaubnisse einschlägig sind.