3. Internationales Urheberrecht

Wie kaum ein anderer Bereich war die Filmproduktion von Anfang an international verflochten. Dies war zum einen dadurch begründet, dass nach einer recht aufwändigen Produktion eine möglichst weite Verwertung auch über die nationalen Grenzen hinaus angestrebt wurde. Zum anderen haben sich jedoch auch bei der Produktion Strukturen internationaler Zusammenarbeit entwickelt. Schon lange vor der erzwungenen massenhaften Flucht von Filmschaffenden aus Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus haben viele Kreative in den USA, insbesondere in den prosperierenden Filmproduktionen in Hollywood, eine neue Wirkungsmöglichkeit gefunden.

Dazu kommt, dass von jeher auch viele ausländische Filme in Deutschland gewirkt haben – man denke nur an die Tumulte und Proteste bei der Aufführung der amerikanischen Verfilmung von „Im Westen nichts Neues“ 1930, an die 1979 ausgestrahlte Fernsehserien „Holocaust – die Geschichte der Familie Weiß“ oder an Steven Spielbergs Spielfilm „Schindlers Liste“ 1993.

Auch die Wissenschaft operiert von jeher über nationale Grenzen hinweg. Es bestehen zahlreiche institutionelle Verflechtungen zwischen Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen.

Deshalb ist es für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen von audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre sinnvoll, die urheberrechtlichen Bestimmungen auch über den Rahmen des deutschen Rechts hinaus zu betrachten.