Sofern keine gesetzliche Erlaubnis vorliegt, bedarf man zur Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes einer Lizenz. Neben den jeweils spezifischen Lizenzen für einzelne Nutzung, die hier angesichts ihre Vielgestaltigkeit angesichts der unterschiedlichen Nutzungsszenarien nicht näher eingegangen werden kann, gibt es auch Rahmenverträge, erweiterte Kollektivlizenzen sowie freie Lizenzen, die ganz generell bestimmte Nutzungen regeln. Außerdem können Verträge und Nutzungsbedingungen von Archiven und Portalen weitere Regelungen darüber enthalten, welche Nutzungen zulässig sind.