8.2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet und beschreibt das grundsätzliche Recht einer jeden Person, darüber zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten über sie „verarbeitet“ werden. Dem Schutz dieses Rechts dient der Datenschutz, auch wenn durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Schutzbereich insofern ausgeweitet wurde, als durch den Datenschutz generell alle Grundrechte der betroffenen Person geschützt werden.

In der Praxis ist die DSGVO das heute wichtigste Gesetzeswerk. Besondere Relevanz hat sie – wie bereits erwähnt – bei Dokumentarfilmen, privaten oder seminprofessionellen Aufnahmen oder auch bei Aufnahmen, die ursprünglich nicht für die Veröffentlichung bestimmt waren – wie beispielsweise Probeaufnahmen.

Sowohl die eigentlichen digitalen audiovisuellen Materialien selbst als auch bereits die Metadaten enthalten personenbezogene Daten.