Verwertungsgesellschaften spielen nicht nur für gesetzliche Vergütungsansprüche eine wichtige Rolle (vgl. hierfür Kapitel 2.4.), sondern vergeben auch für einzelne Nutzungen Lizenzen. Allerdings ist im Bereich der audiovisuellen Medien zu beachten, dass es keine einheitliche Verwertungsgesellschaft „für Filme“ allgemein gibt, die alle damit verbundenen Rechte abdeckt.
Dafür gibt es jedoch Lizenzagenturen. Für einzelne öffentliche Filmvorführungen erhält man Lizenzen über die filmbankmedia, die führende Hollywood-Filmstudius wie auch unabhängige Filmstudios und Filmbetriebe bei öffentlichen Filmvorführungen außerhalb von Privatwohnungen und Kinos vertritt. Daneben bietet auch die Motion Picture Licensing Company (MPLC) Lizenzen für die Nutzung im universitären Kontext an.