Eine möglichst offene Lizenzierung der Daten im Sinne des Open-Access-Paradigmas wird empfohlen, da sie die umfassendsten Nachnutzungsmöglichkeiten eröffnet und zunehmend als gute wissenschaftliche Praxis angesehen wird. Ein Meilenstein ist die Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities von 2003, sie ist bis heute von mehreren hundert Institutionen unterzeichnet worden.
Es ist aber auch möglich, auf FAIRe Art und Weise mit Daten zu arbeiten, die nicht uneingeschränkt bereitgestellt werden können. Zugriffsbeschränkungen sind mit den FAIR-Prinzipien vereinbar, solange die Bedingungen und Wege zum Zugang menschen- und maschineninterpretierbar dokumentiert sind. Für Daten und die zugehörigen Metadaten können unterschiedliche Grade der Zugänglichkeit gelten.
Daten können FAIR sein, wenn sie nicht für Dritte zugänglich sind, wenn sie nur für eine bestimmte Gruppe von Personen zugänglich sind oder wenn sie für jeden zugänglich sind (offene Daten). Unterschiedlich restriktive Zugänge können auch für verschiedene Stadien des Datenlebenszyklus oder für unterschiedliche Nutzungszwecke gelten. So können beispielsweise neue, experimentelle Daten zunächst nur für den Erzeugenden und seine Gruppe zugänglich sein, dann für Konsortialpartner, wenn die Ergebnisse weiterentwickelt worden sind, und schließlich für die Öffentlichkeit bei der Publikation. Persönliche sensible Daten dürfen niemals öffentlich zugänglich und nutzbar sein.
Bei der Digitalisierung von Sammlungsobjekten ergeben sich oftmals komplexe Fragestellungen rund um die Urheberrechte und Nutzungsrechte an den Sammlungsobjekten und den Digitalisaten von ihnen. Die Rechteklärung und eine umfassendere Bereitstellung von Digitalisaten im Open Access wurden seit 2021 durch die Anpassung des deutschen Urheberrechts vereinfacht.
Mehr Informationen zum Thema Rechteklärung und Lizensierung finden Sie im Abschnitt R1.1. (Meta-)Daten enthalten eine eindeutige, zugreifbare Angabe einer Nutzungslizenz.
Open-Access.Network – Informieren – Open-Access-Grundlagen – Gründe und Vorbehalte