Um eine möglichst umfassende Weiterverwendung von Daten und Metadaten zu ermöglichen, sollte klar sein, wer Inhaber:in der Rechte an den jeweiligen Daten ist und welche Lizenz gilt.
Soweit möglich, sollen offene Lizenzmodelle wie das der Creative Commons verwendet werden. Ist das nicht möglich, können auch die ebenfalls maschinenauswertbaren Rechtehinweise von Rightsstatements.org genutzt werden. Sie wurden speziell für Kulturerbe-Einrichtungen und -Plattformbetreiber entwickelt und enthalten auch maschinenauswertbare Rechtehinweise für Objekte mit Urheberrechtsschutz und unklarem Urheberrechtsstatus.
Berücksichtigen Sie, dass die Urheberechtsreform von 2021 Bibliotheken, Archiven und Museen neue rechtliche Möglichkeiten in der Zugänglichmachung ihrer Materialien eröffnet. Mehr Informationen finden Sie in der Handreichung Urheberrechtsreform 2021 – Neue Chancen für das kulturelle Erbe von Paul Klimpel.
Stellen Sie sicher, dass Sie vor der Veröffentlichung Ihrer Forschungsdaten wissen, wer der oder die Inhaber:in der Rechte an Daten und Metadaten ist und welche rechtlichen Nachnutzungsbedingungen gelten. Möglicherweise müssen Urheber-, Persönlichkeits-, Leistungsschutz- und Archivrechte berücksichtigt werden, die für verschiedene Datentypen in unterschiedlicher Weise relevant sind.
In Digital Humanities-Projekten wird sehr häufig mit dem Datenmaterial Dritter (z. B. Text-, Bilddateien) gearbeitet. Beziehen Sie die Thematik der Rechteklärung daher von Anfang an in die Planung Ihres Projekts ein. Planen Sie genügend Ressourcen für das Feststellen der Rechteinhaber:innen und das Einholen von Nutzungsgenehmigungen ein. Eine Rechteklärung kann auf unterschiedlichen Ebenen notwendig sein, z. B. in Bezug auf die Künstler:innen-Urheberrechte eines abgebildeten Werkes, auf die Abbildung selbst, in Bezug auf verwendete Texte Dritter und in Bezug auf die Daten und Metadaten.
Sorgen Sie dafür, dass die Lizenz bzw. der Rechtehinweis mit einem passenden URI in den Daten und Metadaten versehen werden kann, um die Angabe maschinenauswertbar zu machen.
Vermeiden Sie es, Daten ohne Lizenzangaben zu veröffentlichen, auch wenn die Nachnutzung Ihrer Meinung nach unproblematisch ist. Wegen der rechtlichen Risiken und der erhöhten Aufwände zur Feststellung der Nutzungsbedingungen seitens des Nachnutzenden wird die Verwendung nicht lizensierter Daten häufig vermieden. Auch wenn bestimmte Nutzungsarten ausgeschlossen bleiben müssen, sollten diese bzw. die zulässigen Arten klar benannt werden, statt lediglich eine Angabe „Rechte vorbehalten“ zu machen.
Vermitteln Sie transparent, unter welcher Lizenz Daten und Metadaten stehen und unter welchen Bedingungen sie nachgenutzt werden dürfen. Stellen Sie diese Angaben auch in einem maschinenauswertbaren Format zur Verfügung. Um die Interoperabilität zu verbessern, versuchen Sie, Ihre Lizenzen auf bereits weit verbreitete Rahmenwerke wie Creative Commons abzubilden. Ermöglichen Sie die Angabe der Rechteinhaberin oder des -inhabers einschließlich PID. Setzen Sie ein effektives Rechtemanagement ein, um die Nutzung der Daten zu kontrollieren bzw. deren Verwendung nur in dem von den jeweiligen Rechteinhaber:innen gesetzten Rahmen zu ermöglichen. Der Zugriff auf den Datensatz könnte daran geknüpft sein, dass Interessent:innen die jeweiligen Nachnutzungsbedingungen online akzeptieren und bestätigen.
E. Böker: Rechtssichere Nachnutzung von Forschungsdaten(-banken), Forschungsdaten.info
iRights.info – Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
Muuß-Merholz, Jöran: Die CC-Lizenzen im Überblick – Welche Lizenz für welche Zwecke?, wb-web, 2021