A1. (Meta-)Daten sind über ihren Identifikator mithilfe eines standardisierten Kommunikationsprotokolls abrufbar

Der Abruf der Daten oder Metadaten anhand der zugewiesenen PIDs sollte über ein standardisiertes Kommunikationsprotokoll, z. B. HTTPS, ohne spezielle oder proprietäre Werkzeuge oder Übermittlungsmethoden möglich sein. Das Protokoll umfasst eine Reihe von Regeln oder Richtlinien, die den Austausch von Informationen zwischen Systemen erleichtern. Die Standardisierung gewährleistet Konsistenz und Interoperabilität, so dass verschiedene Systeme nahtlos miteinander kommunizieren können.