R1. (Meta-)Daten sind detailliert beschrieben und enthalten präzise, relevante Attribute

Die Metadaten eines digitalen Objekts sollten so reichhaltig sein, dass eine Maschine oder ein:e menschliche:r Nutzer:in bei seiner Auffindung eine fundierte Entscheidung treffen kann, ob dieses digitale Objekt im Rahmen des angefragten Kontexts verwendet werden soll oder nicht. Die enthaltenen Metadaten sollten den oder die Anwender:in über die Lizenz und die daraus abzuleitenden Nutzungsbedingungen der Bitsequenz oder der Metadaten selbst informieren. Diese Metadaten sollten maschinenlesbar sein, um das automatisierte Daten-Harvesting zu erleichtern und gleichzeitig die korrekte Zuordnung von Herkunftsinformationen zu gewährleisten, um ein ordnungsgemäßes Zitieren zu ermöglichen. Die Metadaten sollten über jegliche Form der Zugriffskontrolle und gegebenenfalls über das für den Zugriff notwendige Authentifizierungsprotokoll informieren, so dass die Anwender:innen ermitteln können, auf welche Komponenten der Daten sie zugreifen dürfen.