7.1 EOSC Data Quality Framework

Auf den hohen Stellenwert des EOSC Data Quality Framework für die Bestimmung eines domänenübergreifenden Datenqualitätsbegriffs haben wir in Kapitel 2.2 bereits hingewiesen. Die Empfehlungen der EOSC-Arbeitsgruppe beziehen sich jedoch nur auf Informationen zur FAIRness und Qualität, die von Datengebenden bereitgestellt werden sollen. Die Kriterien und Prozesse zur Evaluierung dieser Aspekte sollen in den Forschungscommunities selbst ausgehandelt werden. Im Sinne eines Proofs-of-concept empfiehlt sie außerdem die Durchführung grundlegender Qualitätsbewertungen mit Blick auf Kriterien, die Nutzende benötigen, um die Zuverlässigkeit (Reliability) und Nachnutzbarkeit (Reusability) der Daten beurteilen zu können.

Dazu stellt die Task Force eine Liste von Minimalanforderungen auf, die zumindest die Einschätzung der Gebrauchstauglichkeit von Daten in der EOSC ermöglichen soll. Die Anforderungen umfassen:

  • eine Dokumentation zur inhaltlichen Genauigkeit (Accuracy) des Datensets einschließlich
  • eines Nachweises über durchgeführte einfache Qualitätschecks
  • Aussagen über Stärken, Schwächen und bekannte Probleme

Weitere Punkte akzentuieren bestimmte FAIR-Empfehlungen, so z. B.:

  • die Anforderung von aussagekräftigen Datenprovenienzinformationen
  • eine thematische Beschreibung und Verschlagwortung des Datensets
  • Nutzungsbedingungen in Form von Lizenzen
  • die Einhaltung von Metadatenstandards (EOSC Data Quality Framework, S. 53).

Im EOSC Interoperability Framework (S. 51–56) findet sich eine Empfehlung für einen Metadatenkatalog zur Dokumentation der geforderten Informationen.