Im letzten Publikationsschritt können Sie einen Embargo-Zeitraum festlegen (1–12 Monate bzw. unbegrenztes Embargo, Abb. 14).
Das Datenpaket wird erst nach Ablauf dieser Frist öffentlich zugänglich, die Metadaten sind währenddessen bereits öffentlich sichtbar und mit einem Hinweis auf die Embargofrist versehen.
Datensätze mit unbegrenztem Embargo können über eine Anfrage- bzw. Freigabeoption individuell mit anderen RADAR-Nutzer:innen geteilt werden. Diese Option kommt z. B. für Datensätze im Kontext von Patentanmeldungen oder Geheimhaltungsklauseln in Kooperationsvereinbarungen in Frage.