2.5. Datenpakete mit Embargo publizieren

Im letzten Publikationsschritt können Sie einen Embargo-Zeitraum festlegen (1–12 Monate bzw. unbe­grenztes Embargo, Abb. 14).

Das Datenpaket wird erst nach Ablauf dieser Frist öffentlich zugänglich, die Metadaten sind während­dessen bereits öffentlich sichtbar und mit einem Hinweis auf die Embargofrist versehen.

Datensätze mit unbegrenztem Embargo können über eine Anfrage- bzw. Freigabeoption individuell mit anderen RADAR-Nutzer:innen geteilt werden. Diese Option kommt z. B. für Datensätze im Kontext von Patentanmeldungen oder Geheimhaltungsklauseln in Kooperationsvereinbarungen in Frage.

Abb. 14: Publikation mit Embargo