3. FAIR-Prinzipien

Die sogenannten FAIR-Prinzipien wurden erstmals 2016 durch die FORCE11-Workgroup formuliert und haben sich in den letzten Jahren als eine internationale Richtlinie für den Umgang mit Forschungsdaten etabliert. Sie haben sich zu einer anerkannten Richtlinie für die Qualitätssicherung entwickelt, der alle Phasen des Forschungsprozesses umfasst und auf den sich eine Reihe von Forschungsinstitutionen verständigt haben. Das Akronym FAIR steht dabei für Findable (auffindbar), Accessible (zugänglich), Interoperable (interoprabel, anschlussfähig) und Reusable (wiederverwendbar). Damit sollen Forschungsdaten nicht nur auffindbar und archivierbar sein, sondern auch standort-, software- und forschungsdesignübergreifend verknüpfbar sowie vor allem auch lange nach der eigentlichen Laufzeit, Erhebung und Verarbeitung nachnutzbar sein.
Durch die Orientierung an diesen Prinzipien soll vor allem gewährleistet werden, dass einmal erhobene, strukturierte und erschlossene Datenbestände, in die Zeit, Arbeit und (meist öffentliche) Forschungsgelder investiert wurden, nicht auf lokalen Festplatten und in geschlossenen Archiven verbleiben, sondern möglichst bald im Anschluss oder bereits im Verlauf eines Forschungsprojektes, soweit es die Rechtsschranken erlauben, nachhaltig nutzbar, nachvollziehbar und anschlussfähig gemacht werden.
Mittlerweile unterstützen eine ganze Reihe von Institutionen die FAIR-Prinzipien, so auch die Förderrichtlinien des wissenschaftlichen Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union Horizon 2020 und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zielführend für eine langfristige Interoperabilität ist die Aufbereitung mit Metadaten (nach den jeweiligen medienspezifischen Standards, Richtlinien und Best Practices) sowie die Bereitstellung der Datensätze in öffentlich zugänglichen Repositorien und Datenbanken unter Vergabe eines Digital Object Identifier (DOI).

DOI

Für den Verweis auf Daten und digitale Objekte hat sich der Digital Object Identifier (DOI) etabliert. Ein DOI ist definiert als ein dauerhafter digitaler Identifikator, bestehend aus Ziffern und/oder alphanumerischen Zeichen, welcher einem Datensatz zugeordnet wird. Er kann somit ähnlich einer ISBN zur eindeutigen Kennzeichnung von Publikationen eingesetzt werden. Die Vergabe und dauerhafte Pflege einer DOI übernehmen in der Regel die Repositorien.